Leserreisen
Leserreisen - die Reise mit Ihrer bevorzugten Zeitung

Leserreisen sind eine besondere Form des Reisens, wo die Urlauber durch ihre Zeitung des Vertrauens zu einer besonderen Reise animiert werden. Meist handelt es sich um
Gruppenreisen, die von einer Zeitung angeboten und in speziellen Beilagen vorgestellt werden. Manche Zeitungen haben sogar ganze Kataloge, in denen sie ihre Reisen anbieten. Sie agieren dann als Reiseveranstalter. In aller Regel kaufen die Zeitungen ihre Programme jedoch von Spezialveranstaltern, die die komplette Reiseabwicklung und Organisation für Sie übernehmen.
Welche Zeitungen vertreiben Leserreisen?
Beinahe jede Tages- oder Wochenzeitung in Deutschland bietet Leserreisen an. Auch überregional werden Reisen per Zeitung vertrieben. Die Welt, die Zeit und die Süddeutsche Zeitung sind nur einige wenige der großen Zeitungen in Deutschland, die solche Reisen anbieten.
Hier finden Sie ein Angebot an verschiedenen Hotels weltweit. Hotels für jeden Geschmack ob in sehenswerten Städten, in ländlichen Gegenden, entlang der Küste oder an abgelegenen Orten. Hier finden Sie Hotels für Familien, Geschäftsreisende und mehr.
Vorteile einer Leserreise
Das Durchschnittsalter der Reisenden liegt weit über 50 Jahre. Das ältere Publikum sucht das Vertrauen, was es tagtäglich durch seine Tageszeitung gewonnen hat. In einer Gruppe werden nahe und ferne Ziele bereist, die Organisation ist perfekt, es gibt deutschsprachige Ansprechpartner. Sicherheit ist die Hauptmotivation für die Buchung einer Leserreise.
Reiseziele
In aller Regel werden Länder wie
Großbritannien,
Dubai,
Indien oder
China als Rundreise erkundet. Oft handelt es sich um klassische Rundreisen mit Flug, Hotelübernachtung und Besichtigungprogramm. Gelegentlich finden auch ausgefallene Reisen wie
Kreuzfahrten oder
Wanderreisen Gefallen bei Leserreisenden. Aber auch ganz "gewöhnliche" Reisen zu beliebten Top-Zielen weltweit werden angeboten.
Worauf sollten Leserreisende achten?
Wie bei allen anderen Reisebuchungen sollten Leserreisende genau auf die ausgeschriebene Leistungen achten. Auf die explizit ausgewiesenen Leistungen hat der Kunde Anspruch, alle anderen Reisebestandteile können mit Extrakosten verbunden sind und sind nicht einklagbar, sofern sie nicht ausdrücklich erwähnt sind. Zu beachten ist auch, dass der jeweilige Veranstalter mit der Anmeldung einen Reisepreissicherungsschein aushändigt. Diese spezielle Reiseversicherung schützt vor der Insolvenz des Veranstalters, bei einer solchen erstattet die Versicherung die bereits geleisteten Zahlungen. Ein Reisepreissicherungsschein ist gesetzlich vorgeschrieben und selektiert seriöse und unseriöse Anbieter. Eine Reiserücktrittsversicherung sollte unbedingt abgeschlossen sein, da weder die Zeitung noch der Veranstalter für eine Stornierung haften.
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