Reisebüros kennen die Klagen ihrer Kunden und nicht wenige empfehlen deshalb bei Buchung der Reise, gleich eine entsprechende Reiseversicherung abzuschließen. Nachträglich können Sie eine solche Versicherung übrigens bis zu 30 Tage vor Reisebeginn abschließen.
Dabei steht der Begriff „Reiseversicherung“ nur als Oberbegriff. Um wirklich konkret und umfassend für alle im Urlaub vorkommenden Eventualitäten abgesichert zu sein, bedarf es mehrerer kleiner Teilversicherungen. Die wichtigsten sollen Ihnen im Folgenden vorgestellt werden:
Niemand ist gerne krank und im Urlaub will man schon gar nicht krank werden. Wenn Ihnen das Schicksal dennoch einen Streich spielt und Sie am Urlaubsort zum Arzt müssen, übernimmt die Auslandsreisekrankenversicherung die Kosten, die über denen liegen, die durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung nicht gedeckt sind. Auch ein Rücktransport in die Heimat fällt unter Umständen in den Versicherungsschutz, sollte dieser auf Anraten der Ärzte in Ihrem Urlaubsort notwendig sein.
Besonders bei Schiffsreisen ist eine private Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll, denn meistens kann man nicht über die Chipkarte der Krankenkasse abrechnen, sondern muß die Rechnung selbst zahlen. Auch in typischen Urlaubszentren findet man oft Ärzte, die nicht mit den in Deutschland gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Nur wenn die Krankenkasse eine entsprechende Vereinbarung mit dem Urlaubsland hat, kann man nach der Reise die Rechnung bei der Krankenkasse einreichen und die Kosten der Behandlung erstattet bekommen. Allerdings wird jeweils nur die Summe erstattet, die auch ein Kassenarzt in Deutschland bekommen würde. Deutsche Krankenkassen haben beispielsweise keine Vereinbarungen mit den USA oder Ägypten. Sollte eine stationäre Behandlung erforderlich sein, sollten Sie sich direkt bei der privaten Auslandsreisekrankenversicherung melden, um die Übernahme der Kosten zu klären. Es ist also ratsam, stets die Notrufnummer der Versicherung griffbereit zu haben.
Diabetiker, die sich Insulin injizieren, sollten ebenfalls nicht auf eine private Auslandsreisekrankenversicherung verzichten. Außerdem ist es sinnvoll ein Attest des Arztes in Deutsch und Englisch mit sich zu führen. Auch die Medikamente sollten in der Originalpackung mit dem Beipackzettel aufbewahrt werden.
Tipp:
Bei einer privaten Auslandskrankenversicherung sollten Sie auf die Formulierungen "medizinisch sinnvoll" und "medizinisch notwendig" achten. Der Unterschied besteht darin, daß man zum Beispiel den Rücktransport selbst bestimmen kann, wenn die Versicherung bereits bei "medizinisch sinnvoll" eintritt. Bei "medizinisch notwenig" liegt es im Ermessen des Arztes, ob ein Rücktransport stattfindet.
Tipp:
Wer privat krankenversichert ist, sollte sich vor Antritt der Reise bei seiner Privatversicherung erkundigen, welche Leistungen über-nommen werden, da diese sehr unterschiedlich sein können. Danach können Sie besser entscheiden, ob und in welchem Umfang eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung erforderlich ist.
Für den Fall, dass Sie Ihre Reise wegen Krankheit gar nicht erst antreten können oder aus beruflichen Gründen der Antritt der Reise nicht möglich ist, müssen Sie in der Regel einen Teil des Reisepreises entrichten. Wie hoch die Summe ist, hängst maßgeblich davon ab, wann Sie die Reise stornieren. Die Reiserücktrittsversicherung kommt dann für die Zahlung des fälligen Reisepreises auf.
Tipp: Wenn Sie vor Ihrem Urlaub erkranken, sollten Sie den Urlaub sofort stornieren. Denn je kürzer man vor der geplanten Reise absagt, desto teurer kann es werden. Die Versicherungen lassen das Argument, daß man auf eine Besserung gehofft hat, nicht gelten!
Reiserücktrittsversicherung
Müssen Sie indes Ihre Reise am Urlaubsort abbrechen und nach Hause zurückkehren, zahlt die Reiseabbruchversicherung die Rückreisekosten nebst möglicherweise fälliger Stornogebühren.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass Sie und Ihr Gepäck sich unterwegs verlieren oder dass Ihr Gepäck am Urlaubsort gestohlen wird. Vorausgesetzt, Sie haben selbst nicht vorsätzlich Ihr Gepäck unbeaufsichtigt gelassen, ersetzt die Reisegepäckversicherung Ihnen den Wert Ihres Gepäckes bis zur vereinbarten Versicherungshöchstgrenze.
Dabei handelt es sich um eine spezielle Reiseversicherung. Sie kann Ihnen dann gute Dienste leisten, wenn Sie sofortige Hilfe am Urlaubsort benötigen; sei es, dass Sie aus Gründen von Krankheit in die Heimat gebracht werden müssen oder dass Sie einen finanziellen Vorschuss für einen Arztbesuch leisten müssen. Die Soforthilfeversicherung leistet sofortige Hilfe.
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