Reiseversicherungen
Reiseversicherung: welche gibt es und welche braucht man wofür
Wenn auch Sie zu den Menschen gehören, die es im Urlaub nicht zu Hause hält und stattdessen die Welt erkunden wollen, dann ist das oberste Gebot nach dem Abschluss des Reisevertrages, sich auch Gedanken darüber zu machen was passiert, wenn im Urlaub eben nicht alles so reibungslos verläuft wie geplant.
Die Reisebüros selbst kennen die Klagen ihrer Kunden und nicht wenige erwarten von ihren Kunden bei Buchung der Reise, gleich eine entsprechende Reiseversicherung mit abzuschließen. Nachträglich können Sie diese auch bis zu 30 Tage vor Reisebeginn abschließen.
Dabei steht der Begriff „
Reiseversicherung“ nur als Oberbegriff. Um wirklich konkret und umfassend für alle im Urlaub vorkommenden Eventualitäten abgesichert zu sein, bedarf es mehrerer kleiner Teilversicherungen. Die wichtigsten sollen Ihnen im Folgenden vorgestellt werden:
Reisegepäckversicherung:
Es ist nicht ausgeschlossen, dass Sie und Ihr Gepäck sich unterwegs verlieren oder dass Ihr Gepäck am Urlaubsort gestohlen wird. Vorausgesetzt, Sie haben selbst nicht vorsätzlich Ihr Gepäck unbeaufsichtigt gelassen, ersetzt die Reisegepäckversicherung Ihnen den Wert Ihres Gepäckes bis zur vereinbarten Versicherungshöchstgrenze.
Auslandsreisekrankenversicherung:
Niemand ist gerne krank und im Urlaub will man schon gar nicht krank werden. Wenn Ihnen das Schicksal dennoch einen Streich spielt und Sie am Urlaubsort zum Arzt müssen, übernimmt die Auslandsreisekrankenversicherung die Kosten, die über denen liegen, die durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung nicht gedeckt sind. Auch ein Rücktransport in die Heimat fällt unter Umständen in den Versicherungsschutz, sollte dieser auf Anraten der Ärzte in Ihrem Urlaubsort notwendig sein.
Auslandskrankenversicherung
Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung:
Für den Fall, dass Sie Ihre Reise wegen Krankheit gar nicht erst antreten können oder aus beruflichen Gründen der Antritt der Reise nicht möglich ist, müssen Sie in der Regel einen Teil des Reisepreises entrichten. Wie hoch die Summe ist, hängst maßgeblich davon ab, wann Sie die Reise stornieren. Die Reiserücktrittsversicherung kommt dann für die Zahlung des fälligen Reisepreises auf.
Reiserücktrittsversicherung
Müssen Sie indes Ihre Reise am Urlaubsort abbrechen und nach Hause zurückkehren, zahlt die Reiseabbruchversicherung die Rückreisekosten nebst möglicherweise fälliger Stornogebühren.
Soforthilfeversicherung:
Diese Versicherung kann Ihnen dann gute Dienste leisten, wenn Sie sofortige Hilfe am Urlaubsort benötigen; sei es, dass Sie aus Gründen von Krankheit in die Heimat gebracht werden müssen oder dass Sie einen finanziellen Vorschuss für einen Arztbesuch leisten müssen. Die Soforthilfeversicherung leistet sofortige Hilfe.
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