Informationen rund um Ihr Recht im Urlaub - weltweit
Wenn einer eine Reise tut ... dann kann er viel erzählen.
In den meisten Fällen hoffentlich nur schöne und gute Erlebnisse.
Aber leider gibt es auch schon mal etwas, was nicht so gelaufen ist wie es sollte.
Damit Ihr Urlaub trotzdem ein guter Urlaub wird machen wir Sie hier vertraut mit einigen Punkten auf die Sie vor, während und nach Ihrem Urlaub achten sollten.
Schon wenn Sie sich für einen Urlaub entscheiden wollen, sollten Sie auf einige Dinge schauen.
Alle Angaben die in einem Reisekatalog gemacht werden, müssen richtig, klar und vollständig sein und vor allem auch dort stehen, wo Sie es erwarten.
Jede Kleinigkeit, alle Kosten, die Art und Ausstattung der Unterbringung, ob und wann unter welchen Umständen die Reise nicht zustande kommt (z.B. bei Gruppenreisen), ob und welcher Pass und welches Visum erforderlich ist ... alles muss verständlich und offen erwähnt werden.
Falls irgendetwas nicht so läuft wie es laufen sollte, haben Sie selbstverständlich das Recht auf verschiedene Arten der Beschwerde und des Schadensersatzes.
Aber Vorsicht - falls schon in der Beschreibung auf Mängel hingewiesen wurde, besteht keinerlei Recht mehr.
Ein paar kleine Hinweise zum Lesen von Reisekatalogen:
zentrale oder verkehrsgünstige Lage kann auch eine galante Umschreibung für Verkehrslärm sein.
aufstrebender Ort kann auch heißen - hier ist noch nicht viel los, aber die vorhandenen Baustellen lassen darauf schließen, dass es in einiger Zeit anders wird.
Hotel direkt am Meer heißt nicht dass Sie einen Strand am Hotel haben. Es kann der Hafen oder eine Steilküste sein.
Lebhaft , munter und fröhlich... hier tanzt der Bär und das unter Umständen die ganze Nacht.
Der Flughafen liegt ganz in der Nähe oder ähnliche Umschreibungen weisen darauf hin: hier ist die Einflugschneise und je nach dem wo kann es auch Nachts Fluglärm geben.
Zimmer zur Meerseite ist nicht gleichzusetzen mit Blick aufs Meer.
Naturstrand kann heißen: hier kümmert sich niemand um den Strand, d.h. Sie müssen mit Hinterlassenschaften anderer Strandbesucher rechnen oder sogar mit in der Nähe eingeleiteten Abwasserzuläufen.
Beheizbarer Swimmingpool heißt nur, die Möglichkeit besteht... nur ob es auch gemacht wird kann nicht garantiert werden.
Zweckmäßige freundliche Einrichtung ist mit Sicherheit nur was für den genügsamen Jugendherbergskenner.
Sind Sie sich nicht zu schade dem Reiseveranstalter gezielte Fragen zu den Punkten zu stellen die Sie unsicher werden lassen.
Lassen Sie sich alles schwarz auf weiß geben in einer Form die keine Missverständnisse zulassen.
Einmal zugesichert (schriftlich) muss der Veranstalter auch dafür einstehen.
Sie haben es sicher mitbekommen wie es in der Vergangenheit dazu gekommen ist, dass auch bekannte Veranstalter in die Pleite fuhren und die Urlauber auf ihren Kosten sitzen blieben.
Dafür gibt es mittlerweile Abhilfe, nämlich den Sicherungsschein.
Dieser Sicherungsschein besagt, dass der Reisende auf jeden
Fall abgesichert ist und die Kosten für ausgefallene Leistungen oder die Rückreise
gezahlt werden.
Allerdings gilt diese Versicherung nur im Falle der Insolvenz, also der Zahlungsunfähigkeit
des Reiseveranstalters.
KEINE REISE OHNE SICHERUNGSSCHEIN!
(Nur Originale - keine Faxe oder Kopien)
Ein weiterer Punkt ist die Verbindlichkeit der Reise.
Erst nach Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters (nicht
schon bei Abschluss der Reise im Reisebüro - das Reisebüro ist lediglich
Vermittler) ist ein Reisevertrag bindend zustande gekommen.
In der Bestätigung - dem Vertrag des Veranstalters müssen alle Punkte akribisch aufgeführt
sein.
Das kann auch in Form von einem zum Vertrag gehörenden Prospekt erfolgen.
Für die Zahlung des Reisepreises gilt:
Bei Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung sehr wohl üblich, allerdings wenn der Sicherungsschein erst bei der Restzahlung ausgehändigt wird, darf die Anzahlung 10% nicht übersteigen.
Den ausstehenden Betrag sollten Sie auf keinen Fall vor Aushändigung des
Sicherungsscheins und der Reiseunterlagen wie Tickets, Hotelgutschein etc.
zahlen.
Grundsätzlich ist der einmal vereinbarte Preis bindend.
Aber Sie wissen - keine Regel ohne Ausnahmen.
Eine Erhöhung ist zulässig unter verschiedenen
Bedingungen:
Zwischen Reiseantritt und Abschluss liegen mehr als 4 Monate.
Der Reiseveranstalter muss sich im Vertrag allerdings eine Erhöhung vorbehalten haben und diese Erhöhung muss spätestens 20 Tage vorher angekündigt
werden. Gründe für die Erhöhung können nur sein: Erhöhung der Beförderungskosten oder eine Änderung
von Wechselkursen.
Es bedarf auf jeden Fall einer genauen, detaillierten Auflistung und Begründung.
Bei einer Erhöhung von mehr als 5% sind Sie berechtigt vom Vertrag ohne Zahlung von Entschädigungen zurückzutreten
oder Sie verlangen eine gleichwertige Reise zum einmal vereinbarten Preis.
Gründe um vor der Reise vom Vertrag ohne Zahlung von Entschädigungen
sind nur "erhebliche Mängel".
Und zwar dann, wenn diese nicht vom Veranstalter behoben werden können wie z.B. die zugesagten festen Termine für
An- und Abreise oder die vertraglich vereinbarte bestimmte Fluggesellschaft.
In diesen Fällen haben Sie sogar das Recht auf Schadenersatz.
Sie können natürlich jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Allerdings müssen Sie damit rechnen einen bestimmten Anteil des Reisepreises als Entschädigung
zu zahlen.
In Fällen höherer Gewalt (Bürgerkrieg, Naturkatastrophen o.ä.)
haben beide - Sie und der Reiseveranstalter - das Recht entschädigungslos vom
Vertrag zurück zu treten.
Haben Sie eine Reise gebucht und können sie nicht antreten,
haben aber eine Ersatzperson gefunden, so muss
der Veranstalter dies in der Regel akzeptieren. Die Kosten für die Umbuchung müssen
Sie allerdings entrichten.
Ein paar Gedanken zum Thema Reiseversicherungen:
Sie können eine Menge Dinge versichern und so einen Urlaub
mit Pannen noch zu einem tollen Urlaub machen.
Bei allen Versicherungen gilt:
Informieren Sie sich vorher genau welche Fälle versichert sind und wie Sie im Einzelfall vorgehen müssen. Auch hier gibt es - wie in allen anderen Lebensbereichen - große
Unterschiede.
So gibt es einmal die Reiserücktrittsversicherung.
Jeder der eine Reise bucht möchte diese auch antreten. Allerdings gibt es immer wieder mal Umstände die es noch in letzter Minute unmöglich
machen zu fahren.
Die Reisegepäckversicherung
Es ist gut wenn das Gepäck gegen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung versichert ist. Sie haben bestimmt schon von Fällen gehört in denen der Koffer in einem anderen Ort gelandet. Dann ist es sicher sinnvoll sich vor Ort einen neuen Badeanzug kaufen zu können um die Sonne zu genießen
bis die Koffer wieder da sind.
Die Soforthilfeversicherung
Diese Art der Versicherung bietet neben dem Schutz den auch die Kranken- oder Rechtsschutzversicherung bietet die wirklich schnelle Hilfe vor Ort und die Gewährleistung schnellstmöglich die Rückreise antreten zu können.
Die Auslandskrankenversicherung
Wahrscheinlich eine der Versicherungen an die wohl jeder als erstes denkt. Achten Sie darauf dass auch der Rücktransport genügend abgesichert ist.
Reiseabbruchversicherung
Im Falle einer plötzlich auftretenden Erkrankung die einen Abbruch des Urlaubs nötig macht erstattet diese Versicherung den Restwert oder sogar den gesamten Reisepreis.
Wir wünschen Ihnen auf jeden Fall einen problemlosen und schönen, erholsamen Urlaub.
Sollte jedoch Grund zur Klage bestehen sollten Sie auf jeden Fall ein paar Dinge beachten:
Wenn ein Mangel auftritt, sofort die örtliche Reiseleitung informieren und/oder den Reiseveranstalter benachrichtigen. Vergessen Sie dabei nicht die Beweissicherung und wenn möglich Zeugen.
Falls der Mangel nicht in angemessener Zeit behoben wird haben Sie das Recht diesen selbst zu beseitigen und die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen oder bei erheblichem Mangel kann der Reisevertrag insgesamt gekündigt werden.
Ein Restrisiko für Sie besteht insofern, als dass ein Gericht im Nachhinein gegen Sie entscheiden könnte.
Wenn Sie wieder zuhause sind, sollten Sie die aufgetretenen Mängel unverzüglich dem Reiseveranstalter melden und gegebenfalls die Entschädigung verlangen - falls noch nicht geschehen, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Reisebeendigung.
Die Höhe der Reiseminderungsbeträge richten
sich nach sogenannten Frankfurter Tabellen.
Es gibt je eine Frankfurter Tabelle für Transport-, Unterkunfts- und Verpflegungsmängel und eine gesonderte Frankfurter Tabelle für sonstige Mängel.
Eines sollten Sie auf jeden Fall zu Ihrem Motto machen:
Genießen Sie die Reise. Lassen Sie sich von auftretenden Mißgeschicken oder kleineren Mängeln nicht den gesamten Urlaub verderben.
ABER - lassen Sie sich nichts gefallen und nutzen Sie Ihre Rechte.