Reiserecht im Urlaub
Wenn einer eine Reise tut … dann kann er viel erzählen. In den meisten Fällen hoffentlich nur schöne und gute Erlebnisse. Aber leider gibt es auch schon mal etwas, was nicht so gelaufen ist wie es sollte. Einige Basiskenntnisse in Sachen Reiserecht sind heute wichtiger denn je, wenn man im oder nach dem Urlaub seine Rechte richtig nutzen und wahrnehmen möchte.
Damit Ihr Urlaub trotzdem ein guter Urlaub wird machen wir Sie vertraut mit einigen Punkten auf die Sie vor, während und nach Ihrem Urlaub achten sollten. Schon wenn Sie sich für ein Urlaubsangebot entscheiden wollen, sollten Sie auf einige Dinge achten.
Alle Angaben die in einem Reisekatalog gemacht werden, müssen richtig, klar und vollständig sein und vor allem auch dort stehen, wo Sie es erwarten. Jede Kleinigkeit, alle Kosten, die Art und Ausstattung der Unterbringung, ob und wann unter welchen Umständen die Reise nicht zustande kommt (z.B. bei Gruppenreisen), ob und welcher Pass und welches Visum erforderlich ist … alles muss verständlich und offen erwähnt werden.
Bei der Buchung einer Urlaubsreise schließen Sie mit dem Reiseveranstalter einen Vertrag. Leider kommt es doch hin und wieder mal vor, daß der Urlaub Mängel hat. Um einen Anspruch auf Abhilfe, Minderung, Schadensersatz oder Kündigung zu haben und für einen späteren Rechtsstreit, muß man folgende Punkte beachten.
1. Melden Sie jeden Mangel sofort der Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter
2. Beschreiben Sie die Mängel genau, machen Sie Fotos oder Videoaufnahmen und schreiben Sie sich Adressen von Zeugen auf.
3. Setzen Sie dem Reiseveranstalter eine entsprechende Frist, um die Mängel zu beheben.
4. Fertigen Sie ein Beschwerdeprotokoll an, wenn es abzusehen ist, das sich an den Mängeln nichts ändert.
Machen Sie alles schriftlich, von Vorteil wäre es, wenn ein Zeuge unterschreibt und, wenn es möglich ist, lassen Sie sich den Empfang des Schriftstückes bestätigen.
5. Wenn Sie wollen und in der Lage sind, können Sie die Mängel selbst beseitigen. Ihre entstandenen Kosten muß der Reiseveranstalter ersetzen. Melden Sie sich vorher bei Ihrer Reiseleitung.
6. Sie können, bei erheblichen Mängeln, in eigener Regie eine gleichwertige andere Unterkunft anmieten. Auch das muß der Reiseleitung vorher schriftlich mitgeteilt werden. Bedenken Sie aber, daß bei dem späteren Rechtsstreit das Gericht nicht auch der Meinung sein muß, daß erhebliche Mängel vorgelegen haben und Sie vielleicht dann auf den Kosten sitzen bleiben.
7. Ansprüche auf Minderung des Reisepreises oder Schadenersatzes müssen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vereinbarten Reisebeendigung geltend gemacht werden.
Ausgenommen von der einmonatigen Frist ist Schadensersatz oder Schmerzensgeld, wenn durch Verschulden des Reiseveranstalters Erkrankungen bzw. Gesundheitsschäden erlitten worden sind.
Falls irgendetwas nicht so läuft wie es laufen sollte, haben Sie selbstverständlich das Recht auf verschiedene Arten der Beschwerde und des Schadensersatzes. Aber Vorsicht – falls schon in der Beschreibung auf Mängel hingewiesen wurde, besteht keinerlei Recht mehr.
Ein paar kleine Hinweise zum Lesen von Reisekatalogen:
- zentrale oder verkehrsgünstige Lage kann auch eine galante Umschreibung für Verkehrslärm sein.
- aufstrebender Ort kann auch heißen – hier ist noch nicht viel los, aber die vorhandenen Baustellen lassen darauf schließen, dass es in einiger Zeit anders wird.
- Hotel direkt am Meer heißt nicht dass Sie einen Strand am Hotel haben. Es kann der Hafen oder eine Steilküste sein.
- Lebhaft , munter und fröhlich… hier tanzt der Bär und das unter Umständen die ganze Nacht.
- Der Flughafen liegt ganz in der Nähe oder ähnliche Umschreibungen weisen darauf hin: hier ist die Einflugschneise und je nach dem wo kann es auch Nachts Fluglärm geben.
- Zimmer zur Meerseite ist nicht gleichzusetzen mit Blick aufs Meer.
- Naturstrand kann heißen: hier kümmert sich niemand um den Strand, d.h. Sie müssen mit Hinterlassenschaften anderer Strandbesucher rechnen oder sogar mit in der Nähe eingeleiteten Abwasserzuläufen.
- Beheizbarer Swimmingpool heißt nur, die Möglichkeit besteht… nur ob es auch gemacht wird kann nicht garantiert werden.
- Zweckmäßige freundliche Einrichtung ist mit Sicherheit nur was für den genügsamen Jugendherbergskenner.
Sind Sie sich nicht zu schade dem Reiseveranstalter gezielte Fragen zu den Punkten zu stellen die Sie unsicher werden lassen.
Lassen Sie sich alles schwarz auf weiß geben in einer Form die keine Missverständnisse zulassen. Einmal zugesichert (schriftlich) muss der Veranstalter auch dafür einstehen.
Sie haben sicher mitbekommen, dass es in der Vergangenheit dazu gekommen ist, dass auch bekannte Veranstalter in die Pleite fuhren und die Urlauber auf ihren Kosten sitzen blieben.
Dafür gibt es Abhilfe, nämlich den Sicherungsschein. Dieser Sicherungsschein besagt, dass der Reisende auf jeden Fall abgesichert ist und die Kosten für ausgefallene Leistungen oder die Rückreise gezahlt werden. Allerdings gilt diese Versicherung nur im Falle der Insolvenz, also der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters.
KEINE REISE OHNE SICHERUNGSSCHEIN!
(Nur Originale – keine Faxe oder Kopien)
Ein weiterer Punkt ist die Verbindlichkeit der Reise. Erst nach Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters (nicht schon bei Abschluss der Reise im Reisebüro – das Reisebüro ist lediglich Vermittler) ist ein Reisevertrag bindend zustande gekommen. In der Bestätigung – dem Vertrag des Veranstalters müssen alle Punkte akribisch aufgeführt sein. Das kann auch in Form von einem zum Vertrag gehörenden Prospekt erfolgen.
Für die Zahlung des Reisepreises gilt:
Bei Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung sehr wohl üblich, allerdings wenn der Sicherungsschein erst bei der Restzahlung ausgehändigt wird, darf die Anzahlung 10% nicht übersteigen. Den ausstehenden Betrag sollten Sie auf keinen Fall vor Aushändigung des Sicherungsscheins und der Reiseunterlagen wie Tickets, Hotelgutschein etc. zahlen.
Grundsätzlich ist der einmal vereinbarte Preis bindend. Aber Sie wissen – keine Regel ohne Ausnahmen.
Eine Erhöhung ist zulässig unter verschiedenen Bedingungen: Zwischen Reiseantritt und Abschluss liegen mehr als 4 Monate. Der Reiseveranstalter muss sich im Vertrag allerdings eine Erhöhung vorbehalten haben und diese Erhöhung muss spätestens 20 Tage vorher angekündigt werden. Gründe für die Erhöhung können nur sein: Erhöhung der Beförderungskosten oder eine Änderung von Wechselkursen.
Es bedarf auf jeden Fall einer genauen, detaillierten Auflistung und Begründung. Bei einer Erhöhung von mehr als 5% sind Sie berechtigt vom Vertrag ohne Zahlung von Entschädigungen zurückzutreten oder Sie verlangen eine gleichwertige Reise zum einmal vereinbarten Preis.
Gründe um vor der Reise vom Vertrag ohne Zahlung von Entschädigungen sind nur „erhebliche Mängel„. Und zwar dann, wenn diese nicht vom Veranstalter behoben werden können wie z.B. die zugesagten festen Termine für An- und Abreise oder die vertraglich vereinbarte bestimmte Fluggesellschaft.
In diesen Fällen haben Sie sogar das Recht auf Schadenersatz.
Sie können natürlich jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Allerdings müssen Sie damit rechnen einen bestimmten Anteil des Reisepreises als Entschädigung zu zahlen. In Fällen höherer Gewalt (Bürgerkrieg, Naturkatastrophen o.ä.) haben beide – Sie und der Reiseveranstalter – das Recht entschädigungslos vom Vertrag zurück zu treten.
Haben Sie eine Reise gebucht und können sie nicht antreten, haben aber eine Ersatzperson gefunden, so muss der Veranstalter dies in der Regel akzeptieren. Die Kosten für die Umbuchung müssen Sie allerdings entrichten.
Ein paar Gedanken zum Thema Reiseversicherungen:
Sie können eine Menge Dinge versichern und so einen Urlaub mit Pannen noch zu einem tollen Urlaub machen.
Bei allen Versicherungen gilt:
Informieren Sie sich vorher genau welche Fälle versichert sind und wie Sie im Einzelfall vorgehen müssen. Auch hier gibt es – wie in allen anderen Lebensbereichen – große Unterschiede.
So gibt es einmal die Reiserücktrittsversicherung.
Jeder der eine Reise bucht möchte diese auch antreten. Allerdings gibt es immer wieder mal Umstände die es noch in letzter Minute unmöglich machen zu fahren.
Die Reisegepäckversicherung
Es ist gut wenn das Gepäck gegen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung versichert ist. Sie haben bestimmt schon von Fällen gehört in denen der Koffer in einem anderen Ort gelandet. Dann ist es sicher sinnvoll sich vor Ort einen neuen Badeanzug kaufen zu können um die Sonne zu genießen bis die Koffer wieder da sind.
Die Soforthilfeversicherung
Diese Art der Versicherung bietet neben dem Schutz den auch die Kranken- oder Rechtsschutzversicherung bietet die wirklich schnelle Hilfe vor Ort und die Gewährleistung schnellstmöglich die Rückreise antreten zu können.
Die Auslandskrankenversicherung
Wahrscheinlich eine der Versicherungen an die wohl jeder als erstes denkt. Achten Sie darauf dass auch der Rücktransport genügend abgesichert ist.
Reiseabbruchversicherung
Im Falle einer plötzlich auftretenden Erkrankung die einen Abbruch des Urlaubs nötig macht erstattet diese Versicherung den Restwert oder sogar den gesamten Reisepreis.
Wir wünschen Ihnen auf jeden Fall einen problemlosen und schönen, erholsamen Urlaub.
Sollte jedoch Grund zur Klage bestehen sollten Sie auf jeden Fall ein paar Dinge beachten:
Wenn ein Mangel auftritt, sofort die örtliche Reiseleitung informieren und/oder den Reiseveranstalter benachrichtigen. Vergessen Sie dabei nicht die Beweissicherung und wenn möglich Zeugen.
Falls der Mangel nicht in angemessener Zeit behoben wird haben Sie das Recht diesen selbst zu beseitigen und die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen oder bei erheblichem Mangel kann der Reisevertrag insgesamt gekündigt werden.
Ein Restrisiko für Sie besteht insofern, als dass ein Gericht im Nachhinein gegen Sie entscheiden könnte.
Wenn Sie wieder zuhause sind, sollten Sie die aufgetretenen Mängel unverzüglich dem Reiseveranstalter melden und gegebenfalls die Entschädigung verlangen – falls noch nicht geschehen, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Reisebeendigung.
Die Höhe der Reiseminderungsbeträge richten sich nach sogenannten Frankfurter Tabellen. Es gibt je eine Frankfurter Tabelle für Transport-, Unterkunfts- und Verpflegungsmängel und eine gesonderte Frankfurter Tabelle für sonstige Mängel.
Eines sollten Sie auf jeden Fall zu Ihrem Motto machen: Genießen Sie die Reise. Lassen Sie sich von auftretenden Mißgeschicken oder kleineren Mängeln nicht den gesamten Urlaub verderben.
ABER – lassen Sie sich nichts gefallen und nutzen Sie Ihre Rechte.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Urlaub.
Herzlichst,
Claudio Pedroni
– Geschäftsführer von Weltweit-Urlaub.de –
Am 25.07.2007 um 08:07 Uhr
Das wichtigste ist, sofort an Ort und Stelle mit dem Reiseleiter die Mängel zu besprechen – spreche da aus eigener Erfahrung.