Arbeiten im Urlaub

Ich habe mich heute mal mit dem spannenden Thema Arbeiten im Urlaub beschäftigt.

Normalerweise will man im Urlaub Urlaub machen…

Aber wie fänden Sie einen Gratisurlaub, z.B. auf einer Finca im sonnigen Spanien?

Von Ihrer Urlaubszeit arbeiten Sie z.B. 4 Stunden jeden Tag – den Rest haben Sie zur freien Verwendung und zum Urlauben… :-D
Das lacht doch das Gesicht desjenigen, der z.B. aus finanziellen Gründen eigentlich auf den wohlverdienen Jahresurlaub verzichten müsste…

Wir kennen viele Finca-Besitzer, z.B. auf Lanzarote und anderen kanarischen Inseln, die sich freuen würden, wenn jemand gegen kostenloses Wohnen in Haus und Hof bei verschiedenen Arbeiten oder auch Renovierungen hilft. Vor allem für Handwerker wäre das die ideale Art, sich und Ihrer Familie den Urlaub zu finanzieren, aber…

…aber leider scheint das ganze auch gut überlegt zu sein. Gerade habe ich im Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz den Paragraphen §8 entdeckt, der besagt, ein Arbeitnehmer solle während des Urlaubs Urlaub machen und nicht arbeiten.

Ob es anders aussieht, wenn der Arbeitgeber eine Bestätigung unterschreibt…?

Außerdem müsste man sich vorher auch noch darum kümmern, daß während der Arbeit im Urlaub ein ausreichender Versicherungsschutz besteht.

Was meint Ihr dazu? Was sind Eurer Erfahrungen oder das Ergebnis Ihrer Recherchen?

Ist Arbeiten im Urlaub zulässig?

Würdet Ihr / würden Sie denn gerne im Urlaub arbeiten, wenn ja in welchem Land ?
Haben Sie auch schon über einen Arbeitsurlaub nachgedacht?

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2 Antworten zu “Arbeiten im Urlaub”

  1. jemel

    Hallo,
    ich interessiere mich auch für dieses Thema und bin heute auf einen Artikel in der Süddeutschen Zeitung von 2004 gestoßen: Solange sich die Urlaubstätigkeit von der Berufstätigkeit unterscheidet, gibt es wohl keine Probleme.
    Habe letztens auch einen Bericht im TV gesehen, in dem Nicht-Handwerker ein altes Haus renovieren. Scheint also zu funktionieren.

    Gruß
    jemel
    ________
    Welche Handhabe aber hat ein Arbeitgeber, wenn ein Angestellter dem „Urlaubszweck“ widersprechend arbeitet? „In der Regel keine“, sagt der Münchner Fachanwalt für Arbeitsrecht Thomas Keller. Schließlich lenkten sich viele Urlauber auch bei Nebentätigkeiten vom Alltag ab: „Wenn eine Sekretärin im Urlaub Pferde striegeln möchte, ist das kein Problem. Sie erfährt dabei schließlich Abwechslung von ihrem Beruf.“

    Anders sei hingegen der Aushilfsjob einer professionellen Pferdepflegerin auf einer Ranch zu bewerten. „Der Urlaubsjob ist dann eine Fortführung dessen, was sonst auch gearbeitet wird.“ Die Urlauberin, so Keller, könne vom heimischen Arbeitgeber insbesondere dann bestraft werden, wenn sie vorrangig finanzielle Interessen verfolge oder für die unmittelbare Konkurrenz schufte.

    (SZ vom 17.2.2004)

  2. Ralf

    hallo,
    ich suche auf den kanarischen Inseln Möglichkeiten, gegen Arbeit, freie Unterkunft und evtl. Verpflegung zu bekommen.
    Kann mir jemand weiterhelfen?

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